aktion tier Lottihof Begegnungsstätte für Kinder und Tiere
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aktion tier Lottihof | aktion tier Tierheim Roggendorf

6 Kaninchen in einem Karton vor einer Bushaltestelle zurückgelassen

In Herrnburg wurden 6 Kaninchen in einem Karton vor einer Bushaltestelle zurückgelassen. Finder brachten die Tiere zu uns. Es handelt sich um drei Jungtiere und drei erwachsene Tiere, welche dem ersten Eindruck nach in einem gesunden Zustand sind. Insgesamt würden wir den Pflegezustand als gut bezeichnen. Zudem sind die Tiere zahm.

Foto: © aktion tier Roggendorf

Da wir im Tierheim nicht auf die Haltung von Kaninchen einrichtet sind, haben wir die Tiere erstmal kurzzeitig in Käfigen untergebracht – dabei entstanden die Fotos, die ihr in diesem Beitrag seht. Inzwischen die Kaninchen auf den aktion tier Lottihof umgezogen (vielen Dank an das Team!), wo sie artgerecht gehalten und versorgt werden. Wir möchten betonen, dass eine Unterbringung in einem Käfig höchstens eine kurzfristige Haltungsform sein darf, zum Beispiel bei Krankheit.

Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen gehören nicht in einen Käfig und wir bzw. der Lottihof vermitteln auch nicht in solche Haltungsformen, da wir sie als nicht tiergerecht erachten. Die Kollegen vom aktion tier Lottihof machen vor, wie artgerechte Kaninchenhaltung geht: Große Gehege, am besten mit Zugang nach drinnen und draußen, Möglichkeiten zum Buddeln und Gesellschaft. Kaninchen sind bewegungsfreudig und brauchen viel Platz, mindestens 2 Quadratmeter pro Tier, sonst kann ihre Muskulatur verkümmern.

Bei Interesse an einer Adoption der Tiere könnt ihr euch gern zur Haltung beraten lassen und euch direkt an den Lottihof wenden. Es ist übrigens gar nicht schlimm, wenn ihr noch keine „Kaninchenexperten“ seid, im Gegenteil. Wir helfen euch gern auf dem Weg zur artgerechten Kaninchenhaltung.

Mehr zum Thema „Raus aus dem Käfig“ lest ihr hier: https://www.aktiontier.org/artikel/raus-aus-dem-kaefig-fuer-eine-artgerechte-tierhaltung

Tierschutzgesetz

Es ist gemäß §3 grundsätzlich verboten, ein in der Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier aus dem Auto geworfen, vor einem Tierheim abgestellt, im Wald angebunden oder beim Umzug „vergessen“ wurde. Wer glaubt, er könne sich aller Verpflichtungen durch das Aussetzen oder Zurücklassen entledigen, ist auf dem Holzweg.

Rechtlich gesehen ändert sich dadurch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Dem Eigentümer gehört das Tier. Er kann unter Berücksichtigung der Tierschutzvorschriften darüber verfügen und ist dafür verantwortlich. Man kann das Eigentum an einem Tier nicht durch Aussetzen abgeben. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Wir von aktion tier zeigen ausnahmslos jeden an, der gegen §3 des Tierschutzgesetzes verstößt, damit er zur Verantwortung gezogen wird.

Update zu den 6 Kaninchen

Erfreulicherweise sind 2 Böcke noch am nächsten Tag in je ein neues Zuhause umgezogen. Als erstes schickte uns "Jochen" vom neuen Zuhause aus Post: Er wurde bereits tierärztlich durchgecheckt und wird nun langsam an die bereits drei vorhandenen Kaninchen herangeführt. Zwischendurch lebt es sich bei den Meerschweinchen auch ganz gut (keine Sorge, das ist keine Dauerlösung). Bald kann er dann komplett bei seinen Mädels einziehen (erfreulicherweise ist er bereits kastriert).

Die anderen 4 Kaninchen, 2 kleine Böcke, 1 kleine Zibbe und eine adulte Zibbe sind ja zu unserem Partnerverein, dem aktion tier Lottihof, umgezogen und suchen von dort ihr neues Zuhause. Wir sind froh, dass es so schnell gute Lösungen gab. Die Boxen der Kaninchen sind auch schon wieder allesamt mit Fundkatzen belegt…

Danke an die beiden adoptierende Familien und danke an den Lottihof! Gemeinsam schafft man so viel mehr!